In der Garten- und Pachtordnung werden die grundsätzlichen Dinge des Gartenlebens mit Rechten und vor allen den Pflichten geregelt.
Wer einen Garten beantragt, sollte sich diese Garten- und Pachtordnung gut durchlesen, da hier klar geregelt ist, das ein Schrebergarten kein Kinderspielplatz, kein Partyplatz, oder Sommerhotel sein darf, sondern das was den Schrebergarten bei seiner Gründung ausgemacht hat. Das Gut der Pflanzen steht immer noch im Vordergrund.
Jeder Gartenpächter ist zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung seines Gartens
verpflichtet, d. h.1/3 von der Gesamtfläche des Gartens muss dem Obst- und
Gemüseanbau vorbehalten bleiben.
Laut Wikipedia:
Kleingärten sollen der Erholung in der Natur dienen und Stadtbewohnern nach dem Vorbild alter Bauerngärten den Anbau von Obst und Gemüse ermöglichen. Es finden sich in diesen Gärten aber auch Zierpflanzen und Rasenflächen, insbesondere wenn die Erholung im Vordergrund steht.