Die Verlockung bei der Hitze im Garten hat bei uns zu einem Pool oder Schwimmbecken geführt. Hier müssen wir uns aber an die Garten und Pachtordnung halten. §8
Ein kleines Becken für Kleinkinder ist ok. (Bild 1), Im Bild 2 sehen wir deutlich zu große Pools.
Nicht erlaubt ist ein Swimmingpool im Kleingarten; ausgenommen ist ein handelsübliches und mobiles Wasserbecken für Kleinkinder mit einem Durchmesser bis zu 2 Metern oder einer maximalen Füllmenge von 700 Liter

