
- Zählerart und Größe: Es sind Hauswasserzähler für Kaltwasser einzubauen, die den gesetzlichen Vorgaben (Eichordnung) entsprechen. Die Anschlussgröße ist abhängig von dem Anschlussstück der Gewindeverschraubung (½“ oder ¾“ bzw. 1“ Zoll) im Schacht.
- Eichung: Auch Gartenwasserzähler unterliegen der gesetzlichen Eichpflicht. Die Eichung ist maximal 6 Jahre gültig, egal wieviel Wasser durchgeflossen ist. Der Zähler muss mit Ablauf dieser Gültigkeit gewechselt werden. Der Gartenpächter ist für das Auswechseln selbst verantwortlich und trägt somit die entsprechenden Kosten.
- Einbau: Der Gartenwasserzähler ist an einem frostsicheren und zugänglichen Ort (oder auch in einem Schacht außerhalb der Gartenlaube) in die Leitung einzubauen, die der Bewässerung des Gartens dient. Vor und hinter dem Zähler sind sinnvollerweise Absperrventile zu setzen. Der Einbau ist von einer sachkundigen Person durchzuführen, die die Dichtigkeit überprüfen kann.
- Der Wasserwart oder der Obmann verplombt den Wasserzähler vor Inbetriebnahme. Diese Verplombung ist nur mit Kenntnis des Obmanns zu entfernen!
Der Zugang zu den Gärten und den Wasseruhren ist zu ermöglichen. Sollte eine Anwesenheit nicht möglich sein, bitte den Schlüssel zum Garten beim Gartenobmann oder Nachbarn abgeben sowie die Zähler freizulegen. Reinigen Sie vorher Ihren Schacht und säubern Sie den Wasserzähler, sodass eine Ablesung möglich ist.
Anschließend bitten wir, die Wasseruhren entsprechend abzudecken und die Leitungen zu entleeren und entsprechend winterfest bzw. vor Frost zu schützen.
Bitte hierfür keine Decken oder andere Textilien verwenden.
Möglich sind auch mit Laub gefüllte Müllsäcke. Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass das eigenmächtige Ausbauen der Wasseruhren nicht gestattet ist und bei Zuwiderhandlungen mit entsprechenden Maßnahmen unsererseits reagiert wird.