Hecken aus Kirschlorbeer, Thuja oder Bambus sind zwar sehr beliebt und in vielen Kleingärten zu finden. Es gibt aber einige Gründe, diese zu pflanzen. Pflegeleicht sind Hecken nicht gerade, da das Schneiden ziemlich mühsam ist und das Schnittgut anschließend zusammengerecht und weggeräumt werden muss.
Okay, sie sind schön anzusehen – das ist bei vielen Hobbygärtnern das Hauptkriterium für die Pflanzenwahl im Garten. Gartenexperten meinen aber, dass das Pflanzen von dem äußerst billigen Kirschlorbeer, Bambus oder Thuja ein „Verbrechen an der Natur“ sei. Diese Meinung kann man teilen, muss man aber nicht. Diese seien nämlich völlig nutzlos für die Fauna- und Florawelt. Ökologisch gesehen sei sogar eine Mauer aus groben Natursteinen wertvoller.
Vor vielen Jahren wurde hierzulande der Kirschlorbeer als Zierpflanze aus der Türkei eingeführt. Auch die Rhododendren sind als Nahrungsquelle für unsere Vögel sinnlos. Aber auch aus ganz anderen Gründen ist der Kirschlorbeer nicht als Gartenhecke geeignet: Das Gehölz wachse nicht so dicht wie zum Beispiel die Hainbuche oder der Liguster. Und mit zunehmender extremer Sonneneinstrahlung wird die Hecke schnell braun. Außerdem verträgt sie keinen Heckenschnitt mit der elektrischen Heckenschere, weil dabei zwangsläufig viele Blätter abgerissen und somit beschädigt werden. Die Blätter und Samen des Exoten sind dazu noch giftig, schwer kompostierbar und keine geeignete Nahrung für Insekten und Vögel.
Auch der oft beliebte Bambus ist keine gute Idee, da er sich stark verbreitet – und zwar im ganzen Garten, wenn man ihn nicht stoppt. Wer sich für den Bambus entscheidet, sollte zudem wissen, dass er für heimische Tiere kaum einen Nutzen hat – wie Dahlien, Rhododendron und Thuja. Wer den Bambus dennoch vorzieht, sollte unbedingt eine Rhizomsperre (Ausbreitungssperre der Wurzeln) anlegen, die die Pflanzen am Wuchern hindert.
Brombeere, Weißdorn, Hainbuche, Liguster und Vogelbeere sind die Alternative. Eine immergrüne Ausweichmöglichkeit ist die Eibe, die Hainbuche, Liguster und Eibe sowie die Apfelrose, die alle schnell dicht werden. Als Sichtschutz geeignet ist auch die Kornelkirsche, in der sich Vögel wohlfühlen. Sie blüht im Frühling und trägt später säuerliche Früchte, die sich zu Marmelade, Kompott oder Likör verarbeiten lassen. Optisch ansprechend ist auch die Felsenbirne: Der Strauch färbt sich im Herbst rot-orange, im Sommer trägt er kleine, essbare Früchte.
Wer sich für eine der vorgenannten Alternativen entscheidet, muss beim Entfernen der alten Hecke allerdings wichtige Fristen beachten. Laut dem Bundesnaturschutzgesetz dürfen nämlich Hecken zwischen 1. März und 30. September nicht entfernt oder stark zurückgeschnitten werden. Erst ab dem 1. Oktober ist dies wieder ohne weiteres möglich – natürlich mit der gebotenen Rücksicht auf die Tierwelt. Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben gelten als Ordnungswidrigkeit. Ein unerlaubter Heckenschnitt kann ziemlich teuer werden, abhängig von der beschnittenen Fläche. Bis zehn laufende Meter Hecke liegen die Bußgelder bis zu € 1000,-. Nichtsdestotrotz sind die Thuja schon seit Jahren aus den Kleingärten zu verbannen, was leider immer noch ignoriert wird. In unserer Garten- und Pachtordnung ist die Pflanzung von Thuja untersagt.
Auch der zu hohe Heckenwuchs aller Heckensorten ist den Vorständen immer wieder ein Dorn im Auge, da die Einblicke in die Gartenparzellen verhindert werden. Die Heckenhöhe darf gemäß gesetzlichen Vorgaben eine Höhe von 1,20 m nicht überschreiten. Ausnahmen sind Solitärpflanzen.
In den meisten Kleingärtnervereinen stehen den Mitgliedern sogenannte Gartenfachberater zur Seite, die sich mit solchen Dingen bestens auskennen und mit geschultem Sachverstand Tipps geben können.
Einfach mal eine E-Mail an den Vorstand senden.