Zur diesjährigen Jahreshauptversammlung konnten die ca. 96 teilnehmenden Mitglieder einen relativ entspannten Vorstand antreffen. Rasch konnte unsere Vorsitzende die Tagesordnungspunkte (TOP) 1 bis 8 abarbeiten, bis der zuvor angekündigte Oberbürgermeister, Herr Dr. Schwenke, den Anwesenden per Leinwandprojektion die Situation erläuterte. Gemeinsam mit seinem Mitarbeiter des Liegenschaftsamtes, Herrn Killian Kumpf, stellte sich der Oberbürgermeister den Fragen der Kleingärtner. So konnte sich das Gemüt der Teilnehmer beruhigen, das im Vorfeld durch Veröffentlichungen im Internet hinsichtlich des Erhalts der Gartenanlage hochgeschaukelt worden war. Der Vorstand bedankte sich herzlich für die Bereitschaft der Vertreter der Stadt, an der Jahreshauptversammlung des KGV Odenwaldring e.V. 1911 teilzunehmen und für Aufklärung zu sorgen.
Im Anschluss wurde die Tagesordnung fortgesetzt. Die Revisoren teilten den Anwesenden ihren Bericht mit und baten um Entlastung der Kasse. Diese wurde durch Abstimmung erteilt.
Anschließend ging es zu den Anträgen über, wobei der 2. Vorsitzende zwei Spontananträge in die Versammlung einbrachte und die Mitglieder um deren Annahme und Abstimmung bat.
Nach der Verlesung durch die 1. Vorsitzende des Antrags von Gfd. Jürgen Kimmel, wonach Gärten bei Aufgabe bereits vor der Bewertung von Müll und Unrat vollständig zu befreien und die Lauben besenrein zu übergeben sind, entwickelte sich eine Diskussion. Es könne nicht sein, dass scheidende Mitglieder ihre Gärten jahrelang verwahrlosen lassen und potenzielle Folgepächter den gesamten Müll auf eigene Kosten entsorgen müssen.
Dies führte zu einer Debatte unter den Teilnehmern, in der sich auch der Vorsitzende des Stadt- und Kreisverbandes, Herr Olaf Standhardt, zu Wort meldete. Dieser bewertete den Antrag als nicht zielführend und verwies dann auf die Bewertungskommission. Diese müsse den Garten schließlich im Ganzen bewerten und auch die Vermüllung entsprechend bei der Bewertungssumme berücksichtigen.
Nach weiterer Diskussion wurde dieser Antrag zurückgezogen, und man einigte sich auf eine Änderung des Bewertungsprozedere. Der Hinweis an die Mitglieder; haltet eure Gärten sauber und unterbindet die Ansammlungen von Müll, Unrat oder Abfällen.
Die Anträge des zweiten Vorsitzenden wurden mehrheitlich angenommen und zur Abstimmung gebracht. Die Anwesenden stimmten beiden Anträgen mehrheitlich zu.
Im ersten Antrag wurde dem Vorstand die Befugnis erteilt, Obleute eigenständig abzusetzen bzw. ihres Amtes zu entheben sowie kommissarisch einzusetzen. Somit wurde nun Rechtssicherheit geschaffen, sodass Obleute beispielsweise bei störendem Verhalten vom Vorstand abgesetzt werden können.
Ein weiterer Antrag wurde hinsichtlich der Stimmrechtübertragung bei den Anliegerversammlungen eingebracht. Dieses soll wegfallen bzw. nicht mehr statthaft sein.
Auch dieser Antrag wurde eingebracht und mehrheitlich angenommen. Somit entfällt zukünftig die Stimmrechtübertragung
Die Stimmrechtsübertragung im Verein ist nur zulässig, wenn die Satzung dies ausdrücklich erlaubt. Sie erfolgt durch eine schriftliche Vollmacht, die meist vor Beginn der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingereicht wird. Ohne Satzungsregelung ist das Stimmrecht laut § 38 BGB persönlich auszuüben.
Bedauerlich war zu verzeichnen, dass von den zahlreichen zu ehrenden Mitgliedern nur ein Mitglied erschienen ist.







